ASPEN 2 Gemisch 5L Zweitaktmotor Alkylatbenzin

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Gefahrenhinweise
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GHS02: Flamme GHS07: dickes Ausrufezeichensymbol GHS08: Gesund­heits­gefahr
Gefahrwort: Gefahr!
Kraftstoff für luftgekühlte Zweitakt-Motoren Aspen 2 ist ein Alkylatbenzin. Dem... mehr

Kraftstoff für luftgekühlte Zweitakt-Motoren

Aspen 2 ist ein Alkylatbenzin. Dem Fertiggemisch ist 2 % vollsynthetisches Zweitaktöl von Aspen zugesetzt. Aspen 2 eignet sich für verschiedenste Arten von luftgekühlten Zweitaktmotoren wie Motorsägen, Motorsensen, Trennschleifer oder Heckenscheren.

Bei der Entwicklung dieses Sonderkraftstoffes, die in enger Zusammenarbeit mit gewerblichen Nutzern erfolgt ist, wurde auf möglichst geringe Umweltauswirkungen und eine wesentliche Verbesserung des Arbeitsumfelds geachtet.

Aspen 2 ist weitgehend frei von Schadstoffen wie Benzol und anderen aromatischen Kohlenwasserstoffen. So wird nicht nur das Arbeitsumfeld für die Benutzer verbessert, es entstehen auch weniger andere schädliche Emissionen, wodurch der Motor sauber bleibt. Die Verringerung von Kohlenstoffrückständen und -ablagerungen auf dem Motor stellt auch einen gleichmäßigeren, effizienteren Betrieb sicher. Der Motor startet leichter, und der Kraftstoff ist lagerstabil und kann über längere Zeit aufbewahrt werden.

Sind Sie nicht sicher, ob Ihr Motor ein Zweitakt- oder Viertaktmotor ist? Prüfen Sie, ob es eine Einfüllöffnung für das Öl oder einen Ölmessstab gibt. Wenn ja, handelt es sich um einen Viertaktmotor.

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Einordnung nach CLP-Verordnung

Symbole
GHS02: Flamme GHS02: Flamme
GHS07: dickes Ausrufezeichensymbol GHS07: dickes Ausrufezeichensymbol
GHS08: Gesund­heits­gefahr GHS08: Gesund­heits­gefahr
Signalwort Gefahr!
H-Sätze H224: Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar.
H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H315: Verursacht Hautreizungen.
H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H413: Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung.
P-Sätze P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P210: Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.
P260: Staub / Rauch / Gas / Nebel / Dampf / Aerosol nicht einatmen.
P262: Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen.
P331: Kein Erbrechen herbeiführen.
P301+P310: Bei Verschlucken: Sofort Giftinformationszentrum, Arzt oder … anrufen.
P501: Inhalt / Behälter … zuführen. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen)
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