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Einordnung nach CLP-Verordnung
Symbole |
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Signalwort |
Achtung! |
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H-Sätze |
H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H373: Kann die Organe schädigen (alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). |
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P-Sätze |
P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103: Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. P260: Staub / Rauch / Gas / Nebel / Dampf / Aerosol nicht einatmen. P264: Nach Gebrauch … gründlich waschen. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen) P270: Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P314: Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. P330: Mund ausspülen. P301+P312: Bei Verschlucken: Bei Unwohlsein Giftinformationszentrum, Arzt oder … anrufen. P501: Inhalt / Behälter … zuführen. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen) |